Durchführung von Sachkundenachweisen

Sachkundenachweis zur Haltung von 20/40er Hunden

Sachkundenachweise in NRW sind für Halter von Hunden der Gruppe der "20/40er Hunde" gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 LHundG NRW notwendig. Gemäß § 3 Abs. 1 LHundG NRW dürfen Hunde, die unter die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Satz 1 LHundG NRW fallen, nur von Personen gehalten werden, die die dazu erforderlichen Kenntnisse (eben die Sachkunde) verfügen. Diese Kenntnisse sind der jeweilig zuständigen Behörde durch die Sachkunde-Bescheinigung nachzuweisen.

Sie haben weitere Fragen zum Sachkundenachweis in Bochum? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Auch stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es darum geht, die passende Hunderasse für Sie zu finden - denn nicht jeder Hund ist für jeden Halter empfehlenswert.

Was sind 20/40er Hunde?

Zu dieser Gruppierung der "20/40er Hunde" gehören Hunde, die mehr wiegen als 20 kg oder/und größer als 40 cm Schulterhöhe sind.

Unsere Leistungen